Das Gesetz "Uber den Schutz der Rechte der Verbraucher" Artikel 19. Allgemeine Darstellung der Anforderungen der Anwender fur Mangel der Ware 1. Ein Verbraucher kann nach Artikel 18 dieses Gesetzes fur Mangel der Ware festgestellt bringen, wenn sie wahrend der Garantiezeit oder das Ablaufdatum des Herstellers in Ubereinstimmung mit Artikel 5 dieses Gesetzes festgelegt werden entdeckt. Im Hinblick auf Produkte, fur die Gewahrleistungsfristen oder Verfallsdaten nicht gesetzt sind, ist der Verbraucher berechtigt, diese Forderungen zu erheben, wenn Mangel in Produkte sind innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Ubergabe an den Verbraucher zu finden, und in Bezug auf unbewegliches Vermogen, nicht mehr als zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ubertragung Verbraucher, wenn langere Zeit nicht durch Gesetz oder Vertrag festgelegt. 2. Die Garantiezeit der Ware, sowie seine Lebensdauer ist ab dem Datum der Verkauf von Waren an den Verbraucher berechnet. Wenn der Tag des Verkaufs von Waren nicht hergestellt werden kann, sind diese Zeitraume ab dem Zeitpunkt der Herstellung der Ware berechnet. Fur saisonale Waren (Schuhe, Kleidung und andere Dinge) sind diese Zeitraume vom Beginn der Saison berechnet werden, ist die Offensive Begriff definiert bzw. der Subjekte der Russischen Foderation auf der Grundlage der klimatischen Bedingungen, dem Standort der Kunden. Beim Verkauf von Produkten aus den Proben in der Mail, sowie in Fallen, in denen zum Zeitpunkt des Kaufvertrages und Zeitpunkt der Ubergabe der Ware an den Verbraucher nicht das gleiche, diese Begriffe werden ab dem Zeitpunkt der Ubergabe der Ware an den Verbraucher errechnet, und wenn das Produkt spezielle Installation (Anschluss) oder Montage erfordert, da die Installation (Anschluss) oder Montage. Wenn der Tag der Lieferung, Montage (Anschluss) oder Montage von Gutern nicht hergestellt werden kann, diese Zeitraume sind ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages berechnet. In Bezug auf Immobilien Garantiezeit und Lebensdauer sind ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung der Kaufvertrag eines Grundstucks berechnet. Haltbarkeit Produkt wird durch den Zeitraum ab dem Datum der Herstellung von Waren, fur die es geeignet fur den Einsatz, oder das Datum, vor dem die Waren fur den Einsatz fit berechnet werden bestimmt. Dauer der Eignung der Ware mussen die verbindlichen Anforderungen an die Produktsicherheit, die Ma?stabe setzen. 3. Die Garantiedauer kann fur Bauteile und Komponenten von grundlegenden Gutern eingestellt werden. Die Gewahrleistungsfristen fur Komponenten und Bauteile sind in der gleichen Weise wie die Gewahrleistungsfrist fur das Hauptprodukt berechnet. Die Gewahrleistungsfristen fur Komponenten und Bauteile eines Produktes kann nicht kleiner sein als die Gewahrleistungsfrist fur das Hauptprodukt. Wenn eine Komponente Produkt Gewahrleistungsfrist von langerer Dauer als die Gewahrleistungsfrist fur die Haupt-Produkt installiert ist, kann der Verbraucher einen Anspruch in Bezug auf Mangel der Ware, sofern die Mangel bei der Fertigstellung des Produkts wahrend der Garantiezeit fur Ihr Produkt gefunden unabhangig von der Garantiefrist fur das Hauptprodukt. 4. Der Zeitraum, in diesem Artikel genannten fur den Verbraucher in der Produkt-Information der Verbraucher in Einklang mit Artikel 10 dieses Gesetzes ubermittelt werden. 5. Im Falle von erheblichen Mangeln im Produkt, gestand die Schuld der Hersteller, ist der Verbraucher berechtigt, erhohen die Hersteller erfordert freien Beseitigung von Mangeln im Produkt nach Ablauf der Garantiezeit durch den Hersteller oder Waren nach den Daten Niederlassung anzugeben in der zweiten Unterabsatz von Absatz 1 dieses Artikels. Diese Anforderung kann nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von Dienstleistung oder ein Produkt innerhalb von zehn Jahren ab dem Datum der Lieferung eingereicht, wenn das Leben der Guter nicht installiert ist. Wenn diese Forderung nicht innerhalb von 20 Tage ab dem Datum einer solchen Aufforderung des Verbrauchers erfullt, kann der Verbraucher entscheiden, Hersteller sonstigen Anforderungen nach Absatz 3 von Artikel 18 dieses Gesetzes ansassig sind.
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